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   BVerwG, 19.08.1981 - 4 B 105.81   

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BVerwG, 19.08.1981 - 4 B 105.81 (https://dejure.org/1981,2881)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1981 - 4 B 105.81 (https://dejure.org/1981,2881)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1981 - 4 B 105.81 (https://dejure.org/1981,2881)
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Eine derartige zeitliche Begrenzung steht indessen nicht einmal der Änderung eines Verwaltungsaktes im gerichtlichen Verfahren entgegen (Beschluß vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Die behördliche Befugnis, einen angefochtenen Verwaltungsakt - einschließlich seiner Begründung - noch während des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens zu ändern, wird durch § 45 Abs. 2 in Verb, mit Abs. 1 Nr. 2 VwGO nicht eingeschränkt (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1979 - BVerwG 4 B 182.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 68 S. 63 und vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4 S. 1; Weyreuther, a.a.O. S. 128 Fn. 12 a.E.).

    Schließt das Fachrecht, wie es für das Wohnungsbindungsrecht bei den hier in Rede stehenden Geldleistungen zutrifft, derart nachträgliche Änderungen nicht aus, so hat das verwaltungsprozeßrechtlich die Konsequenz, daß es dem Kläger im Fall der Änderung, wenn der Streitstoff im wesentlichen derselbe geblieben ist, freisteht, entweder in dem bereits anhängigen Verwaltungsprozeß die Rechtmäßigkeit des geänderten Verwaltungsakts gerichtlich überprüfen zu lassen oder den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt zu erklären, um die Kostenlast abzuwenden (vgl. Beschluß vom 19. August 1981, a.a.O. S. 1 f.; s. auch Urteile vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 97.82 - Buchholz 448.0 § 40 WPflG Nr. 4 S. 1 und vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    1982 A, S. 361 ff.]; Beschluß vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - [Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4]).
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